Im neuen Jahr wird die Grenze für den 1,5% Sachbezug auf umweltfreundliche 129 g/km CO2 gesenkt (bisher waren es 132 g/km CO2). Bei der Privatnutzung von Firmenautos, zu der auch Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort zählen, müssen österreichische Arbeitnehmer einen Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage zahlen. Seit 2016 hängt dieser Sachbezug von den CO2-Emissionen des Dienstwagens ab. Wir freuen uns, Ihnen eine exklusive Auswahl an BMW und MINI Modellen präsentieren zu können, die diese Anforderungen erfüllen. So haben Sie weiterhin Freude am Fahren, und schonen dabei auch noch das Geldbörserl!
Entdecken Sie die Übersicht aller Fahrzeuge, die unter 129 g/km CO2 ausstoßen. Diese Modelle kombinieren stilvolles Design, innovative Technologie und umweltfreundliche Effizienz. Von Verbrennermotoren, über Plug-In Hybride, bis zum vollelektrischen Fahrzeug, haben wir alles dabei.
Unsere Verkaufsberater sind bereits voller Vorfreude auf das neue Jahr und stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen alle Informationen zu geben, die Sie benötigen.
Warum sollten Sie sich für ein Fahrzeug unter 129 g/km CO2 entscheiden?
- Steuerliche Vorteile: Mit den neuen Regelungen profitieren Sie von attraktiven steuerlichen Vergünstigungen (1,5 %, maximal 720 EUR pro Monat für besonders schadstoffarme KFZ)
- Umweltbewusstsein: Reduzieren Sie Ihren ökologischen Fußabdruck und leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz.
- Fahrspaß: Unsere BMW und MINI Modelle vereinen Leistung und Effizienz, um Ihnen ein unvergessliches Fahrerlebnis zu bieten.
Wir freuen uns darauf, Sie bei der Auswahl des perfekten Fahrzeugs für Ihre Bedürfnisse zu unterstützen.
DID YOU KNOW?
Halber Sachbezugswert
Wird der Dienstwagen nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich (bzw. 6.000 km pro Jahr) für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte) benützt, beträgt der Sachbezugswert jeweils die Hälfte (Nicht-schadstoffarme Fahrzeuge: 1 % max. 480 EUR; schadstoffarme Fahrzeuge: 0,75 % max. 360 EUR).
Um lediglich einen halben Sachbezug ansetzen zu können kommen als Nachweis der privat gefahrenen Kilometer außer einem Fahrtenbuch auch andere Beweismittel in Betracht.
Um den halben Sachbezug ansetzen zu können, benötigen Sie einen Nachweis der privat gefahrenen Kilometer, wie ein Fahrtenbuch.