Steuern sparen: BMW & MINI Modelle bis zu 129g/km CO2

Dez, 2023    | |
BMW MINI Sachbezug 1,5% 129g/km

Im neuen Jahr wird die Grenze für den 1,5% Sachbezug auf umweltfreundliche 129 g/km CO2 gesenkt (bisher waren es 132 g/km CO2). Bei der Privatnutzung von Firmenautos, zu der auch Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort zählen, müssen österreichische Arbeitnehmer einen Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage zahlen. Seit 2016 hängt dieser Sachbezug von den CO2-Emissionen des Dienstwagens ab. Wir freuen uns, Ihnen eine exklusive Auswahl an BMW und MINI Modellen präsentieren zu können, die diese Anforderungen erfüllen. So haben Sie weiterhin Freude am Fahren, und schonen dabei auch noch das Geldbörserl!

Entdecken Sie die Übersicht aller Fahrzeuge, die unter 129 g/km CO2 ausstoßen. Diese Modelle kombinieren stilvolles Design, innovative Technologie und umweltfreundliche Effizienz. Von Verbrennermotoren, über Plug-In Hybride, bis zum vollelektrischen Fahrzeug, haben wir alles dabei.
Unsere Verkaufsberater sind bereits voller Vorfreude auf das neue Jahr und stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen alle Informationen zu geben, die Sie benötigen.

Warum sollten Sie sich für ein Fahrzeug unter 129 g/km CO2 entscheiden?

  1. Steuerliche Vorteile: Mit den neuen Regelungen profitieren Sie von attraktiven steuerlichen Vergünstigungen (1,5 %, maximal 720 EUR pro Monat für besonders schadstoffarme KFZ)
  2. Umweltbewusstsein: Reduzieren Sie Ihren ökologischen Fußabdruck und leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz.
  3. Fahrspaß: Unsere BMW und MINI Modelle vereinen Leistung und Effizienz, um Ihnen ein unvergessliches Fahrerlebnis zu bieten.

Wir freuen uns darauf, Sie bei der Auswahl des perfekten Fahrzeugs für Ihre Bedürfnisse zu unterstützen.

DID YOU KNOW?

Halber Sachbezugswert

Wird der Dienstwagen nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich (bzw. 6.000 km pro Jahr) für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte) benützt, beträgt der Sachbezugswert jeweils die Hälfte (Nicht-schadstoffarme Fahrzeuge: 1 % max. 480 EUR; schadstoffarme Fahrzeuge: 0,75 % max. 360 EUR).

Um lediglich einen halben Sachbezug ansetzen zu können kommen als Nachweis der privat gefahrenen Kilometer außer einem Fahrtenbuch auch andere Beweismittel in Betracht.

Um den halben Sachbezug ansetzen zu können, benötigen Sie einen Nachweis der privat gefahrenen Kilometer, wie ein Fahrtenbuch.

Verbrauchszahlen: Liter/100 km. CO2-Werte: g/km. Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Angaben wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren des WLTP-Zyklus (World Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure) gemäß VO (EG) Nummer 715/2007 und VO (EU) 2017/1151 ermittelt. Die Angaben beziehen sich grundsätzlich auf ein Fahrzeug mit Basisausstattung. Allenfalls gewählte Sonderausstattungen, die durch den Hersteller als Ersatz von Teilen der Grundausstattung geliefert werden, können diese Werte erhöhen und differieren diese daher auch je nach Modell und Motorisierung. Darüber hinaus können auch nachträgliche Sonderausstattungen und Zubehör relevante Fahrzeugparameter, wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und sich dadurch abweichende Verbrauchswerte und CO2-Emissionen ergeben. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, können daher andere als die hier angegebenen Werte gelten. Die Angaben beziehen sich daher nicht auf das konkrete Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum WLTP-Messverfahren finden Sie unter: www.bmw.com/de/innovation/wltp.html. Die CO2-Effizienzangaben ergeben sich aus der Richtlinie 1999/94/EG sowie dem PKW-VIG und verwenden die Verbrauchs- und CO2-Werte, welche im Zuge des Genehmigungsverfahrens ermittelt wurden, zur Einstufung. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch und die CO2-Emissionen, der Daten für alle neuen Personenkraftfahrwagenmodelle enthält, ist kostenlos an allen Verkaufsorten erhältlich. Der Kraftstoffverbrauch bzw. der Stromverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffes durch das Fahrzeug, sondern auch vom Fahrstil sowie von anderen nicht technischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Darüber hinaus können weitere Details zum konkreten Fahrzeug der beim Händler aufliegenden Typengenehmigung entnommen werden.
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